Mitarbeiteraktionärsverein Evonik

Aktuelles

Bericht zur Evonik HV 2024

Erneut wurde die Hauptversammlung Evonik am 04. Juni 2024 virtuell durchgeführt.
„2023 war unsere Profitabilität nicht gut. Wir waren in einer schlimmen Wirtschaftskrise. Deshalb ist dieses Jahr als schreckliches Jahr richtig beschrieben worden. Es darf für uns nicht der Gradmesser sein. Unsere Ziele sind deutlich ambitionierter und wenn wir auf die Profitabilität schauen, auf die Margen im letzten Jahr, dann waren wir schlechter als eine Arkema, eine Solvay, eine Wacker – wir lagen auf dem Niveau einer BASF und über dem Niveau einer Covestro und Lanxess. Also im trostlosen Mittelfeld. Das ist nicht das, was unser Anspruch ist. Und deshalb müssen wir und werden wir hier besser werden. Weil dieses Unternehmen ungleich mehr Potential und Perspektive hat als das, was wir im vergangenen Jahr gesehen haben.“
Die vorgelegten Tagesordnungspunkte fanden überwiegend eine hohe Zustimmung (>99% der abgegebenen Stimmen).
Die im Freefloat befindlichen Aktien vor allem der institutionellen Anleger lehnten den vorgelegten Vergütungsbericht (>80%) ab. Wesentliche Gründe mögen sein: Die fehlende Unabhängigkeit des Vorsitzenden der Vergütungskommission, die Möglichkeit Vergütungen abweichend zu den berechneten Zielvorgaben zu vergeben und unzureichende Darstellung der Beziehungen zwischen Vergütung, Performance und der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Zielerreichungsquoten.
Der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V. folgte der Empfehlung seines Vereinsbeirats und stimmte mit den per Dauervollmacht übertragenen Stimmrechten zu allen Tagesordnungspunkten zu.
Link Fragen und Antworten / Wortbeitrag HV: HV 2024 MAV Fragen und Antworten

RAG Stiftung veräußert Evonik Anteile

Evonik Freeflow jetzt bei 54 %. Mittelfristiges RAG Ziel 25 % Beteiligung.
RAG Stiftung veräußert 23,6 Mio. Aktien der Evonik Industries zum Kurs von 19,99 € (468 Mio. €). Damit reduziert die Stiftung ihren Anteil an Evonik um weitere 5 % auf jetzt 46 %.
Weiterhin hat RAG jetzt vier Wandelanleihen auf ca. 20% der Evonik Aktien bis 2030 vergeben. Dadurch könnte das Ziel von 25 % Anteil der RAG Stiftung an Evonik mittelfristig erreicht werden.

RAG Stiftung schreibt Investitionen in den insolventen Signa-Konzern des Tiroler Immobilieninvestors René Benko ab

Die RAG-Stiftung verfügt über ein Vermögen von derzeit 17,6 Milliarden Euro. Der abgeschriebene Betrag liegt zwischen 180 Millionen und 350 Millionen Euro.

Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren den steuerlichen Freibetrag bei der Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 360 € (seit 2009) auf zunächst 1.440 € (seit 2021) auf nun 2.000 € (seit 2024) erhöht.
Damit hat der Gesetzgeber explizit die Möglichkeit eingeräumt, diesen Freibetrag durch Entgeltumwandlung und damit weitgehend kostenneutral für das Unternehmen zu realisieren.

Beteiligung am Mitarbeiteraktienprogramm der Evonik Industries AG

Langjährig erweist sich eine Beteiligung am Mitarbeiteraktienprogramm SHARE der Evonik als günstige Möglichkeit der Kapitalbildung und zur Beteiligung am Unternehmenserfolg.

Begrüßung

Liebe Mitglieder, liebe Evonik Mitarbeiter und liebe Interessierte,

Am 12.04.2016 wurde in Essen auf Initiative der Arbeitnehmervertreter der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik (MAV Evonik) gegründet.
Ziel des Vereins ist eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evonik im Kreis der Evonik-Aktionäre.
Aus dem Kreis der Gründungsmitglieder wurden die Vorstandmitglieder des MAV Evonik gewählt. Thomas Beisswenger als Vorsitzender: “Wir wollen mit diesem Verein zum einen für die Kapitalbeteiligung der Beschäftigten werben. Zum anderen aber wollen wir durch Stimmrechtsbündelung ermöglichen, dass die Belegschaftsinteressen in angemessener Form berücksichtigt werden.“
Jürgen Nöding als Stellvertretender Vorsitzender: “Wir stehen mit unserem Verein für eine nachhaltige Unternehmenspolitik, für Beschäftigungssicherung und für soziale Absicherung. Diese Ziele werden wir mithilfe der Belegschaftsaktionäre verfolgen.“
Mitglieder des Vereins können alle aktiven und ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden, die  über das Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik halten und die Ziele des Vereins unterstützen möchten.
Nach der offiziellen Gründung des Vereins erfolgte die Eintragung im Vereinsregister in Essen bereits am 22.04.2016. 
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und natürlich auch auf Ihren Beitritt zum neuen Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V.“ 
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihren örtlichen Arbeitnehmervertretungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vorstandsmitglieder

Über Uns

Mitarbeiteraktionärsverein Evonik

Der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik  vertritt die Interessen aller aktiven und ehemaligen Arbeitnehmer des Evonik-Konzerns,  die aus dem Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik Industries AG (Evonik) halten und die das Anliegen des Vereins mit der Übertragung ihrer Stimmrechte unterstützen möchten.
Bei der Jahreshauptversammlung der Evonik übt der Verein die durch die Aktionäre im Rahmen einer Vollmacht übertragenen Stimmrechte aus.
 

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  der Evonik im Kreis der Evonik-Aktionäre. Der Verein wirbt für die Kapitalbeteiligung der Beschäftigten und strebt an, durch diese die Identifikation der Belegschaft mit der Evonik weiter zu fördern. Durch Stimmrechtsbündelung soll ermöglicht werden, die Interessen der Evonik-Belegschaft wahrzunehmen. Insbesondere wird angestrebt eine angemessene Berücksichtigung von Belegschaftsinteressen, insbesondere einer nachhaltigen Unternehmenspolitik, Beschäftigungssicherung und sozialer Absicherung. Die Interessenvertretung erfolgt auf der Evonik-Hauptversammlung durch Ausübung einer möglichst großen Anzahl von Stimmrechten aufgrund der Bevollmächtigung durch Mitarbeiteraktionäre.

Vorstand

Vorsitzender:
Thomas Beisswenger
[email protected]
Stellvertretender Vorsitzender:
Ralf Giesel
Finanzen:
Martin Bewersdorf
[email protected]
Schriftführerin:
Sylvia Grendel
Beisitzer:
Katharina Link
Alexandra Boy
Michele Agusta
Harald Modler

Satzung

Die Satzung des „Mitarbeiteraktionärsvereins Evonik e.V.“ regelt wesentliche Fragen und Belange und legt diese verbindlich fest. Zu den Elementen gehören beispielsweise Name und Sitz, der Zweck, die Mitgliedschaft mit Bestimmungen zum Eintritt und Austritt, zu Mitgliedsbeiträgen sowie weiteren Grundsätzen zu Vergütungen und Auslagen. Darüber hinaus sind der Aufbau, die Gestaltung, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen seiner Organe und die Vereinsgliederungen sowie die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder dargestellt.

Beitrittserklärung

Der „Mitarbeiteraktionärsverein Evonik“ besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern, welche die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen und seine Satzung anerkennen. Mitglieder des Vereins können aktive und ehemalige Arbeitnehmer der Evonik sein, die über das Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik halten.
Der Beitritt zum Verein erfolgt mittels einer Beitrittserklärung, die als ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung steht. 
Beitrittserklärung:
Die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung einschließlich SEPA-Basislastschriftmandat kann eingescannt und per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Alternativ kann das Beitrittsformular auch per Briefpost an die Vereinsadresse gesendet werden:
Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V.
c/o Gesamtsprecherausschuss Evonik-Konzern
Rellinghauser Str. 11
45128 Essen
Der beigefügte Flyer kann beidseitig ausgedruckt und an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden.

Stimmrechtsübertragung

Eine Stimmrechtsausübung bei der jährlichen Hauptversammlung ist die wesentliche Möglichkeit für eine Interessensbekundung der Kapitaleigner einer Aktiengesellschaft. Evonik hat derzeit über 12.000 Mitarbeiteraktionäre. Dies bedeutet zahlenmäßig einen Anteil von etwa 32 % der Einzelaktionäre. Relevant für die Entscheidungen ist  letztlich der abstimmende Kapitalanteil. Der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik strebt eine möglichst hohe Vertretungsquote an. Jeder Mitarbeiteraktionär kann daher seine Stimmrechte zur Ausübung auf den Verein übertragen. Dazu dient das angefügte Formular zur Erklärung einer Dauerstimmrechtsübertragung. 
Sie konnten in der Vergangenheit Ihrer Depotbank oder einer weiteren Aktionärsvertretung das Stimmrecht übertragen,  oder dieses selbst auf der Hauptversammlung ausüben. Nun bieten wir Ihnen an, das Stimmrecht im Verbund mit vielen weiteren Mitarbeiteraktionären über den Mitarbeiteraktionärsverein auszuüben.
Öffnen Sie die beigefügte pdf-Datei und füllen Sie diese aus. Falls Sie mehrere Aktionärsnummern haben sollten, ist diese Erklärung für jede Nummer einzeln notwendig. Nach rechtzeitiger Rücksendung des eingescannten Dokuments per E-Mail oder eines Originals per Post werden wir Sie vertreten. 

Die Erteilung einer Dauervollmacht zur Stimmrechtsübertragung ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein „MAV Evonik. e.V.“ gebunden. Wer also nicht Mitglied im Verein werden möchte, kann dem Verein dennoch seine Stimmrechte übertragen. Diese Bevollmächtigung des Vereins ist mit keinerlei Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Eine Veränderung des Aktienbestandes in einem Depot (z.B. durch Kauf oder Verkauf von Aktien) erfordert keine neue Vollmacht. Die Vollmacht gilt stets pro Aktionärsnummer für den aktuellen Aktienbestand im jeweiligen Depot.

Auch wer dem Verein per Dauervollmacht seine Stimmrechte zur Vertretung übertragen hat, kann weiterhin eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung über den Internetservice oder das mit der Einladung versandte Anmeldeformular anfordern. In diesem Fall wird die Dauervollmacht an den Verein für die betreffende Hauptversammlung automatisch ausgesetzt und lebt im Anschluss daran auch automatisch wieder auf.

Wer die Hauptversammlung besucht, kann den bevollmächtigten Vertretern des Vereins „MAV Evonik e.V.“ auch während dieser bzw. vor dem persönlichen Verlassen der Hauptversammlung seinen Stimmkartenblock (und damit sein Stimmrechtspotenzial) übergeben.

Bitte die ausgefüllte und unterschriebene Dauervollmacht einscannen und per E-Mail an „[email protected]“ senden. Alternativ per Briefpost an die Vereinsadresse senden: Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V., c/o Gesamtsprecherausschuss Evonik-Konzern, Rellinghauser Str. 11, 45128 Essen.

Kontakt

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