Mitarbeiteraktionärsverein Evonik

Aktuelles

Sprachrohr Mitarbeiteraktionärsverein

Ob nachhaltige Unternehmenspolitik, Beschäftigungssicherung oder Zukunftsperspektiven: Der Mitarbeiteraktionärsverein MAV vertritt die Interessen von Mitarbeitern, die Aktien von Evonik halten.
Am Mittwoch, den 8. März 2023 stellt sich der MAV in einer Evonik Lernstunde den interessierten Mitarbeitern vor.

 

Evonik HV 2023 am 31.05.2023 erneut als virtuelle Veranstaltung

Die Hauptversammlungen der vergangenne Jahre waren aufgrund der Covid-Pandemie als virtuelle Veranstaltungen durchgeführt worden. Die Aktionäre hatten daher keine Möglichkeit sich während der Veranstaltung direkt an die Geschäftsführung zu richten. Fragen mussten im Vorhinein eingereicht werden und wurden themenblockweise beantwortet. Nachfragen waren nicht möglich.
Das Format der virtuellen Hauptversammlung soll auch 2023 beibehalten werden. Es ist wünschenswert, dass Maßnahmen getroffen werden, Aktionären die Möglichkeit zur direkten Beteiligung zu ermöglichen.

 

Mitgliederversammlung 2022 wählt MAV-Vereinsvorstand für die Periode 2023-2026

Durch die Mitgliederversammlung 2022 wurden acht neue Vorstandsmitglieder für die neue Amtperiode ab 2023 gewählt. Besonders erfreulich ist, dass sich drei weibliche Vorstandsmitglieder zur Wahl stellten und jetzt in Zukunft die Aufgaben des Vereins mitgestalten.
Aus dem Vorstand ausgeschieden ist Herr Dr. Jörg Hellhammer, der den Verein seit seiner Gründung als Schriftführer unterstützt hat.

Die neuen Vorstände stehen Ihnen auch gern für Fragen und Informationen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beteiligung am Mitarbeiteraktienprogramm der Evonik Industries AG erweist sich als günstige Möglichkeit der Kapitalbildung und zur Beteiligung am Unternehmenserfolg.

 

Bericht HV 2022:

Die Hauptversammlung 2022 fand am 25.05.2022 virtuell statt. Die eindrucksvolle Leistung des Unternehmens unter den schwierigen Bedingungen der Covid-Pandemie und den aktuellen Herausforderungen der Ukraine-Krise wurden gewürdigt.
Anschließend wurden 90 eingereichte Frage der Aktionäre in Themenblöcken beantwortet. Die Fragen des Mitarbeiteraktionärsvereins – und darauf erhaltene Antworten – sind beigefügt.
Link Fragten und Antworten: HV 2022 MAV Fragen und Antworten
Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 sind online verfügbar (file:///C:/Users/linab/Downloads/Evonik_2022_Abstimmungsergebnisse.pdf)
Der Mitarbeiteraktionärsverein stimmte auf Basis der Empfehlung des Beirats zu allen Punkten zu.

Vierfache Anhebung des Freibetrags bei der Förderung der Mitarbeiterkapitalbildung auf 1440 Euro

Durch die Bundesregierung wurde mit dem sog. Fondsstandortstärkungsgesetz zum 01.07.2021 eine deutliche Erhöhung des Freibetrags zur Förderung von Mitarbeiteraktien wirksam. Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien ist damit von 360€ auf 1440€ pro Jahr angehoben worden und ist auch schon 2021 anwendbar (§3  Nr. 39 EstG).
Das Angebot zum Erwerb von Mitarbeiter-Aktien wird damit für bezugsberechtigte Mitarbeiter deutlich attraktiver. Der MAV erwartet, dass diese durch den Gesetzgeber ermöglichte stark verbesserte Fördermöglichkeit von den Arbeitgebern genutzt wird.

 

Vier Fakten zum Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V.

Folio 1 | 2021

 

Begrüßung

Liebe Mitglieder, liebe Evonik Mitarbeiter und liebe Interessierte,

Am 12.04.2016 wurde in Essen auf Initiative der Arbeitnehmervertreter der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik (MAV Evonik) gegründet.
Ziel des Vereins ist eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evonik im Kreis der Evonik-Aktionäre.
Aus dem Kreis der Gründungsmitglieder wurden die Vorstandmitglieder des MAV Evonik gewählt. Thomas Beisswenger als Vorsitzender: “Wir wollen mit diesem Verein zum einen für die Kapitalbeteiligung der Beschäftigten werben. Zum anderen aber wollen wir durch Stimmrechtsbündelung ermöglichen, dass die Belegschaftsinteressen in angemessener Form berücksichtigt werden.“
Jürgen Nöding als Stellvertretender Vorsitzender: “Wir stehen mit unserem Verein für eine nachhaltige Unternehmenspolitik, für Beschäftigungssicherung und für soziale Absicherung. Diese Ziele werden wir mithilfe der Belegschaftsaktionäre verfolgen.“
Mitglieder des Vereins können alle aktiven und ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden, die  über das Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik halten und die Ziele des Vereins unterstützen möchten.
Nach der offiziellen Gründung des Vereins erfolgte die Eintragung im Vereinsregister in Essen bereits am 22.04.2016. 
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und natürlich auch auf Ihren Beitritt zum neuen Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V.“ 
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihren örtlichen Arbeitnehmervertretungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vorstandsmitglieder

Über Uns

Mitarbeiteraktionärsverein Evonik

Der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik  vertritt die Interessen aller aktiven und ehemaligen Arbeitnehmer des Evonik-Konzerns,  die aus dem Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik Industries AG (Evonik) halten und die das Anliegen des Vereins mit der Übertragung ihrer Stimmrechte unterstützen möchten.
Bei der Jahreshauptversammlung der Evonik übt der Verein die durch die Aktionäre im Rahmen einer Vollmacht übertragenen Stimmrechte aus.
 

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist eine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  der Evonik im Kreis der Evonik-Aktionäre. Der Verein wirbt für die Kapitalbeteiligung der Beschäftigten und strebt an, durch diese die Identifikation der Belegschaft mit der Evonik weiter zu fördern. Durch Stimmrechtsbündelung soll ermöglicht werden, die Interessen der Evonik-Belegschaft wahrzunehmen. Insbesondere wird angestrebt eine angemessene Berücksichtigung von Belegschaftsinteressen, insbesondere einer nachhaltigen Unternehmenspolitik, Beschäftigungssicherung und sozialer Absicherung. Die Interessenvertretung erfolgt auf der Evonik-Hauptversammlung durch Ausübung einer möglichst großen Anzahl von Stimmrechten aufgrund der Bevollmächtigung durch Mitarbeiteraktionäre.

Vorstand

Vorsitzender:
Thomas Beisswenger
[email protected]
Stellvertretender Vorsitzender:
Ralf Giesel
Finanzen:
Martin Bewersdorf
[email protected]
Schriftführerin:
Sylvia Grendel
Beisitzer:
Katharina Link
Alexandra Boy
Michele Agusta
Harald Modler

Satzung

Die Satzung des „Mitarbeiteraktionärsvereins Evonik e.V.“ regelt wesentliche Fragen und Belange und legt diese verbindlich fest. Zu den Elementen gehören beispielsweise Name und Sitz, der Zweck, die Mitgliedschaft mit Bestimmungen zum Eintritt und Austritt, zu Mitgliedsbeiträgen sowie weiteren Grundsätzen zu Vergütungen und Auslagen. Darüber hinaus sind der Aufbau, die Gestaltung, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen seiner Organe und die Vereinsgliederungen sowie die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder dargestellt.

Beitrittserklärung

Der „Mitarbeiteraktionärsverein Evonik“ besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern, welche die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen und seine Satzung anerkennen. Mitglieder des Vereins können aktive und ehemalige Arbeitnehmer der Evonik sein, die über das Mitarbeiteraktienprogramm oder auf andere Weise Aktien der Evonik halten.
Der Beitritt zum Verein erfolgt mittels einer Beitrittserklärung, die als ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung steht. 
Beitrittserklärung:
Die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung einschließlich SEPA-Basislastschriftmandat kann eingescannt und per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Alternativ kann das Beitrittsformular auch per Briefpost an die Vereinsadresse gesendet werden:
Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V.
c/o Gesamtsprecherausschuss Evonik-Konzern
Rellinghauser Str. 11
45128 Essen
Der beigefügte Flyer kann beidseitig ausgedruckt und an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden.

Stimmrechtsübertragung

Eine Stimmrechtsausübung bei der jährlichen Hauptversammlung ist die wesentliche Möglichkeit für eine Interessensbekundung der Kapitaleigner einer Aktiengesellschaft. Evonik hat derzeit über 12.000 Mitarbeiteraktionäre. Dies bedeutet zahlenmäßig einen Anteil von etwa 32 % der Einzelaktionäre. Relevant für die Entscheidungen ist  letztlich der abstimmende Kapitalanteil. Der Mitarbeiteraktionärsverein Evonik strebt eine möglichst hohe Vertretungsquote an. Jeder Mitarbeiteraktionär kann daher seine Stimmrechte zur Ausübung auf den Verein übertragen. Dazu dient das angefügte Formular zur Erklärung einer Dauerstimmrechtsübertragung. 
Sie konnten in der Vergangenheit Ihrer Depotbank oder einer weiteren Aktionärsvertretung das Stimmrecht übertragen,  oder dieses selbst auf der Hauptversammlung ausüben. Nun bieten wir Ihnen an, das Stimmrecht im Verbund mit vielen weiteren Mitarbeiteraktionären über den Mitarbeiteraktionärsverein auszuüben.
Öffnen Sie die beigefügte pdf-Datei und füllen Sie diese aus. Falls Sie mehrere Aktionärsnummern haben sollten, ist diese Erklärung für jede Nummer einzeln notwendig. Nach rechtzeitiger Rücksendung des eingescannten Dokuments per E-Mail oder eines Originals per Post werden wir Sie vertreten. 

Die Erteilung einer Dauervollmacht zur Stimmrechtsübertragung ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein „MAV Evonik. e.V.“ gebunden. Wer also nicht Mitglied im Verein werden möchte, kann dem Verein dennoch seine Stimmrechte übertragen. Diese Bevollmächtigung des Vereins ist mit keinerlei Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Eine Veränderung des Aktienbestandes in einem Depot (z.B. durch Kauf oder Verkauf von Aktien) erfordert keine neue Vollmacht. Die Vollmacht gilt stets pro Aktionärsnummer für den aktuellen Aktienbestand im jeweiligen Depot.

Auch wer dem Verein per Dauervollmacht seine Stimmrechte zur Vertretung übertragen hat, kann weiterhin eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung über den Internetservice oder das mit der Einladung versandte Anmeldeformular anfordern. In diesem Fall wird die Dauervollmacht an den Verein für die betreffende Hauptversammlung automatisch ausgesetzt und lebt im Anschluss daran auch automatisch wieder auf.

Wer die Hauptversammlung besucht, kann den bevollmächtigten Vertretern des Vereins „MAV Evonik e.V.“ auch während dieser bzw. vor dem persönlichen Verlassen der Hauptversammlung seinen Stimmkartenblock (und damit sein Stimmrechtspotenzial) übergeben.

Bitte die ausgefüllte und unterschriebene Dauervollmacht einscannen und per E-Mail an „[email protected]“ senden. Alternativ per Briefpost an die Vereinsadresse senden: Mitarbeiteraktionärsverein Evonik e.V., c/o Gesamtsprecherausschuss Evonik-Konzern, Rellinghauser Str. 11, 45128 Essen.

Kontakt

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